Nach dem tödlichen Sturz aus einer Achterbahn des Freizeitparks in Klotten an der Mosel sollen auch eine Obduktion und ein Gutachten die Ermittlungen voranbringen. Die Kripo setzte am Montag ihre Ermittlungen fort. Schon zuvor seien Spuren gesichert und Zeugen befragt worden, teilten die Ermittler mit. Zu Spekulationen etwa über einen technischen Defekt, Fahrlässigkeit oder Leichtsinn hieß es, die Unfallursache bleibe vorerst unbekannt. Es werde zum Tod einer Besucherin am Samstagnachmittag in alle Richtungen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz will nach Angaben vom Montag in einem Todesermittlungsverfahren klären, ob der Sturz «Folge eines Verschuldens Dritter war». Vorerst gebe es keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Die 57-jährige Besucherin aus dem saarländischen St. Wendel soll in einer Kurve in ihrem Sitz ins Rutschen gekommen sein, bevor sie aus etwa acht Metern Höhe aus der Bahn fiel und tödliche Verletzungen erlitt. Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft wollte nach eigenen Angaben bei der zuständigen Ermittlungsrichterin eine zeitnahe Obduktion des Opfers beantragen. Außerdem sollte ein Gutachter die Achterbahn auf eine mögliche Unfallursache untersuchen. Die Staatsanwaltschaft wollte darüber hinaus «Genehmigungs- und Prüfunterlagen von Aufsichtsbehörden» hinzuziehen. Die 2004 eröffnete Achterbahn ist laut dem Freizeitpark in Klotten im Kreis Cochem-Zell 532 Meter lang und 17,5 Meter hoch. Sie sei kurvenreich mit «maximalem Gefälle und bis zu 60 Stundenkilometer schnell». Der Park blieb nach eigenen Angaben wie schon am Sonntag auch am Montag geschlossen, «um eine schnelle Aufklärung des Unfallherganges durch die Behörden zu unterstützen».
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Ermittlungen nach tödlichem Sturz aus Achterbahn
Wie kam es zu dem tödlichen Achterbahn-Unfall in einem Freizeitpark an der Mosel? Eine Obduktion der gestorbenen Frau und ein Gutachten sollen bei den Ermittlungen helfen.
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