28. Juli 2021 / News aus der Welt

Frauen dürfen im Verein mitfischen

Dürfen Vereine aus Tradition Frauen von Bräuchen ausschließen? Im Allgäu hat eine Frau deswegen ihren eigenen Verein verklagt - und vor Gericht zweimal recht bekommen.

Bislang stehen nur Männer beim Memminger Fischertag im Stadtbach. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage mehr.
von Frederick Mersi, dpa

Noch im Gerichtssaal nahm bei Christiane Renz die Vorfreude überhand. «Die Schuhe stehen parat», sagte die Allgäuerin mit Blick auf den nächsten Fischertag.

«Dann wird pünktlich am Bach gestanden und reingejuckt.» Jahrelang war Renz das «Jucken», das jährliche Ausfischen des Stadtbachs in Memmingen mit Tausenden Zuschauern, vom eigenen Verein verwehrt worden - weil sie eine Frau ist. Am Mittwoch urteilte das Memminger Landgericht: Die Teilnahme darf nicht aus Tradition Männern vorbehalten bleiben.

Dieses «Sonderrecht» für männliche Mitglieder in der Satzung des Vereins sei «nicht mehr gerechtfertigt», sagte Vorsitzender Richter Konrad Beß. Vereine dürften zwar grundsätzlich die Regeln für eine Teilnahme frei festlegen. Doch wenn sie Mitglieder dabei unterschiedlich behandeln, müsse dies mit dem Zweck des Vereins begründbar sein. Das Brauchtums-Fischen in Memmingen sei aber «keine absolut getreue Nachbildung» eines historischen Geschehens. Daher könnten Frauen teilnehmen, ohne dass das Ziel der Heimatpflege in Gefahr gerate.

Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig. Die Veranstaltung geht darauf zurück, dass früher der städtische Bach einmal jährlich leergefischt wurde, um den Kanal zu reinigen. Diese Tradition ist nach Angaben des Vereins bis ins 16. Jahrhundert zurückzuverfolgen. Frauen sind davon seit dem Jahr 1931 per Satzung ausgeschlossen. Dagegen hatte Mitglied Christiane Renz zunächst vor dem Amtsgericht Memmingen geklagt und gewonnen. Der Fischertagsverein hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Das Urteil des Memminger Landgerichts könnte nun Auswirkungen auf andere Männertraditionen haben. Das Verfahren sei «über den Einzelfall hinaus für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung», sagte Beß. Der Erste Vorsitzende des Fischertagsvereins, Michael Ruppert, sprach von einem «Tag, der viele, viele Vereine in ganz Deutschland betreffen könnte». Er finde es «schade, dass die Vereinsautonomie nicht im Vordergrund war».

Viele prominente Männertraditionen in Deutschland waren - teils nach jahrelangen Debatten und Protesten - zuletzt aber auch ohne Gerichtsurteil für Frauen geöffnet worden. Das Bremer Eiswettfest blieb im vergangenen Jahr erstmals keine reine Männerveranstaltung: Unter den 800 Gästen waren rund 30 Frauen. Auch beim «Blutritt», einer Reiterprozession im oberschwäbischen Weingarten, dürfen seit November 2020 Frauen mitreiten. Zuvor war ein Antrag der Stadt, den «Blutritt» in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, an der fehlenden Offenheit für Frauen gescheitert.

Ob nun auch beim Fischertag in Memmingen Frauen gleichberechtigt teilnehmen dürfen, ist mit dem Urteil vom Mittwoch aber noch nicht endgültig entschieden. Das Landgericht ließ wegen der Bedeutung des Falls die Möglichkeit zur Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Der Fischertagsverein will nach eigenen Angaben bei einer Delegiertenversammlung am Donnerstag über diesen Schritt entscheiden.


Bildnachweis: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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