2. Dezember 2021 / News aus der Welt

Millionenbetrug mit Coronatests: Vorwürfe zurückgewiesen

Zwei Betreiber von Corona-Teststellen sollen den Bund um rund 25 Millionen Euro betrogen haben. Laut Anklage rechneten sie fast eine Million Tests mehr ab, als tatsächlich durchgeführt worden waren.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, das Vielfache der tatsächlich durgeführten Tests abgerechnet zu haben.
Veröffentlicht am 2. Dezember 2021 um 16:28 Uhr von dpa

Auf dem Höhepunkt der dritten Coronawelle sollen zwei Unternehmer aus Bochum den Bund um rund 25 Millionen Euro betrogen haben. Seit Donnerstag müssen sich ein 48-Jähriger und sein 26 Jahre alter Sohn vor dem Bochumer Landgericht verantworten.

Laut Anklage wurden in den von ihrem Unternehmen betriebenen rund 70 Bürgerteststellen im ganzen Bundesgebiet fast eine Million Tests zu viel abgerechnet. Darüber hinaus sollen dem Bund überhöhte Sachkosten in Rechnung gestellt worden sein.

Recherchen von NDR, WDR und «Süddeutscher Zeitung» hatten den mutmaßlichen Betrugsskandal aufgedeckt. Bei spontanen Zählungen vor den Teststellen soll sich eine gewaltige Diskrepanz zu den am Ende des Monats abgerechneten Bürgertests ergeben haben. Beide Angeklagte wurden Anfang Juni festgenommen. Der 26-Jährige, der zwar offiziell Geschäftsführer des Unternehmens war, die Geschicke aber angeblich weiterhin von seinem Vater leiten ließ, ist inzwischen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Angeklagte schweigen

Zu den Vorwürfen wollen sich die Angeklagten erst einmal nicht selbst äußern. Die Verteidiger des 48-jährigen Hauptangeklagten nutzten den ersten Verhandlungstag jedoch zu einem «Opening Statement», in dem sie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft scharf kritisierten. Von Anfang an habe die Anklagebehörde nicht die nötige Objektivität gezeigt, hieß es darin. Vergessen werde unter anderem, dass der Angeklagte erhebliche Investitionen getätigt habe, um überhaupt die Logistik für mehr als 70 Teststellen aufzubauen. Darüber hinaus lasse die Staatsanwaltschaft unter den Tisch fallen, dass die behördlichen Vorgaben den Betreibern von Testzentren ausdrücklich eine sechsmonatige Frist zur Änderung der Abrechnungen zubillige.

Wörtlich hieß es in der Erklärung des Verteidigers: «Wir gehen davon aus, dass die Abrechnungen - wenn auch mit einer gewissen Unschärfe - richtig sind und dass die abgerechneten Tests den durchgeführten Tests weitestgehend entsprechen. Eventuelle Abweichungen werden nach Überzeugung der Verteidigung bei weitem nicht die Größenordnung erreichen, wie sie sich aus der Anklageschrift ergibt.»

Die Ermittlungen wurden anfangs noch gegen einen weiteren Verwandten der Angeklagten geführt. Dieser Mann soll Millionen in die Türkei transferiert und sich dann abgesetzt haben. Am Rande des Prozesses hieß es am Donnerstag, er sei «weiter flüchtig».

Das Gericht hat für den Prozess zunächst noch 13 weitere Verhandlungstage angesetzt.


Bildnachweis: © Roland Weihrauch/dpa
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