Der wegen gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilte Apotheker aus Bottrop erhält seine Approbation nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag in Abwesenheit des Klägers entschieden, der derzeit eine Haftstrafe absitzt. Die 18. Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Schmidetzki wies die Klage des Apothekers gegen den Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen. Vor Gericht wurde er von Rechtsanwalt Christian Roßmüller vertreten, der sich «nicht überrascht» über das Urteil zeigte. Das Verwaltungsgericht stützte sich am Donnerstag in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine «Unzuverlässigkeit» und «Unwürdigkeit», den besonders verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz: Er sei «ungeeignet, diesen Beruf auszuüben», betonte der Vorsitzende Richter. Im Strafverfahren hatte das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker 2018 aufgrund jahrelanger Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen «Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz» in einer Vielzahl von Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Das Urteil wurde später von Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt. Die Bezirksregierung Münster hatte dem Mann die Zulassung als Apotheker danach für immer entzogen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafgerichtsurteil ist noch anhängig.
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Bottroper Apotheker erhält Approbation nicht zurück
Ein Apotheker soll krebskranke Menschen jahrelang mit unterdosierten Arzneimitteln versorgt haben. Er sitzt derzeit in Haft. Darf er nach seiner Entlassung wieder in seinem Beruf arbeiten?
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