Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und steht deshalb im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit ist das Landgericht Leipzig am Zug. Ein Prozesstermin steht nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht fest. Es werde aber sicher mehrere Monate dauern, ehe es zur Berufungsverhandlung kommt. Dabei sei dann auch eine komplett neue Beweisaufnahme denkbar. Das Amtsgericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin am 23. August wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch. In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die Sängerin keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen gemacht. Daher hatte der Richter ihr Einkommen geschätzt. Er ging davon aus, dass Müller noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca sowie jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel habe. «Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil», hatte der Richter gesagt. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Melanie Müller und ihr Management wollten sich auf Anfrage nicht äußern. Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt
Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen
Landgericht überprüft bei Berufung das Urteil aus erster Instanz
Bildnachweis: © Jan Woitas/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Berufungsprozess gegen Melanie Müller nicht vor dem Frühjahr
Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Die 36-Jährige legte Berufung ein. Weiter geht es erst in einigen Monaten.
Ihre Nachrichten fehlen auf der Rheda-Wiedenbrück App?
Meistgelesene Artikel
- 20. Januar 2026
Leuchtender Himmel - Polarlichter über Deutschland zu sehen
Ein Sonnensturm sorgt für Polarlichter über Deutschland. Er ist so stark, dass das Lichtspektakel vom Norden bis zu den Alpen zu sehen ist.
- 12. Januar 2026
Glatteis-Gefahr verlagert sich in den Osten Deutschlands
Was der Westen hinter sich hat, steht dem Osten noch bevor. Vor allem im Nordosten und Südosten kann es spiegelglatt werden. Brandenburg hat die Präsenzpflicht an Schulen für Dienstag aufgehoben.
Die besten Locations und Parties um Karneval zu feiern
Neueste Artikel
- 9. Februar 2026
Geständnis im Rulantica-Prozess: «Ich bereue es sehr»
Ein Mädchen verschwindet aus dem Freizeitbad Rulantica – Stunden später taucht es hilflos wieder auf. Aber auch nach dem Geständnis eines angeklagten Mannes ist unklar, was genau damals geschehen ist.
- 9. Februar 2026
Bericht: Ohne Naturschutz riskieren Unternehmen ihre Zukunft
Unternehmen bedrohen die Natur - deren Probleme wiederum schlagen immer stärker auf die Wirtschaft zurück, warnt ein Bericht. Er nennt zentrale Maßnahmen für einen Weg zu beiderseitigem Nutzen.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 9. Februar 2026
Geständnis im Rulantica-Prozess: «Ich bereue es sehr»
Ein Mädchen verschwindet aus dem Freizeitbad Rulantica – Stunden später taucht es hilflos wieder auf. Aber auch nach dem Geständnis eines angeklagten Mannes ist unklar, was genau damals geschehen ist.
- 9. Februar 2026
Bericht: Ohne Naturschutz riskieren Unternehmen ihre Zukunft
Unternehmen bedrohen die Natur - deren Probleme wiederum schlagen immer stärker auf die Wirtschaft zurück, warnt ein Bericht. Er nennt zentrale Maßnahmen für einen Weg zu beiderseitigem Nutzen.

