Wegen fahrlässiger Tötung eines 14-jährigen Patienten muss sich seit Dienstag ein Mediziner vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Angeklagten vor, 2018 als «Chefarzt im Hintergrunddienst» in einer Rotenburger Klinik die notwendige Behandlung des Jugendlichen nach einem Fahrradsturz nicht angeordnet zu haben. Der Junge starb einen Tag nach dem Unfall an einer Hirnblutung. Obwohl der Patient mehrfach blutig erbrochen, auffällige Kaliumwerte und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine Untersuchungen gemacht worden, um eine Hirnblutung auszuschließen. Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Der behandelnde Arzt hatte sich mit dem Chefarzt telefonisch über den Fall ausgetauscht. Ein Assistenzarzt, ein Oberarzt und der Chefarzt waren nach dem Vorfall entlassen worden. Ursprünglich waren die drei wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden. Dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die drei wegen fahrlässiger Tötung an. Gegen einen Arzt wurde das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt, ein anderer ist inzwischen verstorben. Der ehemalige Chefarzt hatte mitgeteilt, er sei mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 13.000 Euro einverstanden. Die Staatsanwaltschaft forderte 25.000 Euro. Es kam zu keiner Einigung und damit zur Eröffnung des Prozesses.
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Arzt wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten angeklagt
Ein 14-Jähriger zieht sich durch einen Sturz vom Fahrrad einen Schädelbasisbruch zu. Der Arzt verzichtet nach Fehldiagnose auf die nötige Behandlung. Nun muss sich der Mediziner vor Gericht verantworten.
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