30. August 2026 / News aus der Welt

Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt - Die wichtigsten Infos

Die Bahn setzt ab Dienstag das neue Alkoholkonsumverbot stufenweise an ihren Bahnhöfen um. Was das für Fahrgäste bedeutet und wie Verstöße geahndet werden.

Das Sicherheitsgefühl für Reisende soll sich verbessern und der Reinigungsaufwand senken. (Archivbild)
Veröffentlicht am 30. August 2026 um 06:48 Uhr von Fabian Nitschmann, dpa

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen. Der bundeseigene Konzern erhofft sich dadurch unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte, auch die Sauberkeit in den Bahnhöfen soll sich verbessern. Doch an welchen Bahnhöfen gilt so ein Verbot, wo tritt es am Dienstag in Kraft? Und naht danach ein Alkoholverbot in allen Zügen? Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wo tritt das Alkoholkonsumverbot am Dienstag in Kraft?

Laut Bahn gilt das Alkoholkonsumverbot ab Dienstag neu am Berliner Hauptbahnhof, der Station Berlin-Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig.

An wie vielen Bahnhöfen gibt es das Verbot bereits?

An mehr als 30 Stationen deutschlandweit, darunter die Hauptbahnhöfe Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.

Die Bahn hat nach eigenen Angaben bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht: «In den Modellprojekten konnte gezeigt werden, dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot auch dazu beiträgt, Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern, wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof.» Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl für Reisende und der Reinigungsaufwand gehe zurück.

Ab wann gilt das Verbot an allen Bahnhöfen?

Bis zum 15. Oktober 2026 soll es schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Das Konsumverbot gelte dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige, hieß es von der Bahn. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.

In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden. Grundsätzlich ist auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen - nur der Konsum ist verboten.

Was passiert bei Verstößen gegen das Verbot?

Bei Verstößen erfolgt nach Angaben der Deutschen Bahn ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall soll ein Hausverbot ausgesprochen werden. 

Kann so ein Verbot überhaupt bundesweit durchgesetzt werden? 

Klare Antwort: nein. Für die Durchsetzung zuständig ist die DB Sicherheit. Die Bahn müsste dort aber unzählige neue Mitarbeiter einstellen, um eine flächendeckende Kontrolle möglich zu machen. Geplant ist das nicht. Bei den Sicherheitsbehörden ist die Bundespolizei für die Bahnhöfe zuständig, aber auch sie wird nicht einspringen können, Gewerkschaften klagen regelmäßig über Personalengpässe. Die Bundespolizei wird absehbar bei Konflikten hinzugerufen werden.

Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung ist und ob das Verbot bereits eine ausreichende, abschreckende Wirkung hat. Mit den Entwicklungen an den Stationen, an denen bisher ein Alkoholkonsumverbot gilt, ist die Bahn zufrieden - und auch dort wird nicht flächendeckend scharf kontrolliert.

Besondere Herausforderung Fußball: Wie will die Bahn an Bundesliga-Spieltagen vorgehen?

An Spieltagen der Fußball-Bundesliga sind Zehntausende Fans mit der Bahn unterwegs, viele von ihnen mit Bier oder anderem Alkohol. Das neue Konsumverbot dürfte vor allem an solchen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden.

«Um das Alkoholkonsumverbot an den Bahnhöfen durchzusetzen, gehen wir bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen mit Augenmaß vor», teilte die DB mit. «Polizei und DB Sicherheit sind im Bahnhof sichtbar präsent und deeskalieren, falls nötig.»

Kommt als nächstes ein Alkoholverbot in allen Zügen?

Nach Angaben der Bahn ist das in den Fernzügen nicht geplant. In den Bordbistros verkauft die Bahn selbst alkoholische Getränke. Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken, «sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden». Entscheidend sei die gegenseitige Rücksichtnahme.

Im Regionalverkehr gibt es bereits jetzt sehr unterschiedliche Regelungen. Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, untersagen den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell. Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle, könne generell des Zugs verwiesen werden. Auch einige Privatbahnen setzen bereits seit vielen Jahren auf Alkoholkonsumverbote in den Zügen.


Bildnachweis: © Sven Hoppe/dpa
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