13. April 2023 / News aus der Welt

13-Jähriger in Park erstochen - BGH bestätigt Mord-Urteil

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann, der einen 13-Jährigen erstochen haben soll.

Die Leipziger Dienststelle des Bundesgerichtshofes (BGH) überprüfte ein Mord-Urteil und bestätigte es.
von dpa

Nach der tödlichen Messerattacke gegen einen 13-Jährigen im Monbijoupark in Berlin-Mitte ist die Verurteilung eines heute 43-Jährigen wegen Mordes rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Täter und der Junge waren sich zufällig begegnet - der 13-Jährige hatte fast die Begleiterin des Mannes angerempelt.

Mutter des Opfers hatte Revision eingelegt

In einem ersten Prozess vor zwei Jahren hatte das Berliner Landgericht den Angeklagten lediglich wegen Totschlags für schuldig befunden. Nach einer Revision der Mutter des 13-Jährigen wurde vergangenen Sommer im einem neu aufgelegten Prozess das Mordurteil gesprochen. Demnach soll der Angeklagte den Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem wuchtigen Messerstich in die Herzgegend getötet haben, «um dem Jungen eine Lektion zu erteilen und als "Sieger vom Platz" zu gehen», wie es in der BGH-Mitteilung hieß. Dies sei als niedriger Beweggrund gewertet worden.

Hitziger Wortwechsel

Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und die Begleiterin des Angeklagten beinahe angerempelt. Es sei zu einem kurzen, hitzigen Wortwechsel gekommen, hieß es vergangenes Jahr im Berliner Urteil. Der Angeklagte, ein wegen Gewalttaten vorbestrafter und zu Impulsausbrüchen neigender Mann, habe sein Messer gegen den Unbewaffneten gezogen.

Der 13-Jährige, der als Kind mit seiner Familie aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park. Zudem hatte der Angeklagte einen damals 22-jährigen Begleiter des Jungen schwer verletzt. Er wurde deshalb auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen - dieses Urteil war bereits rechtskräftig.


Bildnachweis: © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Ihre Nachrichten fehlen auf der Rheda-Wiedenbrück App? 

Meistgelesene Artikel

Hofladen Kuhre bringt regionalen Genuss nach Herzebrock-Clarholz
Wusstest du das?

Frische Vielfalt direkt vom Feld – ein Traditionsbetrieb stellt sich vor

weiterlesen...
«Ohne Vorwarnung»: Imam in Indonesien überlebt Pythonattacke
News aus der Welt

Ein religiöser Führer wollte auf Sulawesi nur Feuerholz sammeln und wäre beinahe im Bauch einer Python gelandet. Er hat überlebt - aber tödliche Angriffe der Würgeschlangen häufen sich.

weiterlesen...
24-Stunden-Betreuung aus Rheda-Wiedenbrück
Beratung und Hilfe

Individuelle Betreuung – Zuhause statt Pflegeheim mit altdaheim24

weiterlesen...

Neueste Artikel

30-Grad-Hitze: Wie war das früher eigentlich?
News aus der Welt

Manche meinen, Sommertage mit 30 Grad und mehr habe es schon vor Jahrzehnten regelmäßig gegeben. Ein Blick in die Daten zeigt das wahre Bild.

weiterlesen...
Innenministerkonferenz will kein weitreichendes Böllerverbot
News aus der Welt

Für die einen sind Feuerwerkskörper in privater Hand ein Ärgernis. Andere berufen sich auf Traditionen - etwa zu Silvester. Ein Vorstoß für strenge Regeln stößt bei der IMK auf wenig Resonanz.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

30-Grad-Hitze: Wie war das früher eigentlich?
News aus der Welt

Manche meinen, Sommertage mit 30 Grad und mehr habe es schon vor Jahrzehnten regelmäßig gegeben. Ein Blick in die Daten zeigt das wahre Bild.

weiterlesen...
Innenministerkonferenz will kein weitreichendes Böllerverbot
News aus der Welt

Für die einen sind Feuerwerkskörper in privater Hand ein Ärgernis. Andere berufen sich auf Traditionen - etwa zu Silvester. Ein Vorstoß für strenge Regeln stößt bei der IMK auf wenig Resonanz.

weiterlesen...