4. Juli 2025 / Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld

„Verpackungssteuer ist bürokratischer Irrsinn“

Während überall die Rede von Bürokratieabbau ist, scheinen tatsächlich immer neue bürokratische Hürden zu...

Veröffentlicht am 4. Juli 2025 um 12:49 Uhr von Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld

Während überall die Rede von Bürokratieabbau ist, scheinen tatsächlich immer neue bürokratische Hürden zu entstehen. Ein Beispiel ist die aktuelle Debatte einer kommunalen Verpackungssteuer, die aktuell Rat und Verwaltung unter anderem in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld beschäftigt.

Konditormeister Andreas Reker hofft, dass es nicht zur Einführung einer solchen kommunalen Zusatzabgabe kommt. Der Innungsbetrieb Reker aus Rheda-Wiedenbrück hat 15 Bäckereifilialen im Südkreis sowie in Gütersloh. „Gerade in den vergangenen Jahren machen immer neue Auflagen und Abgaben kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben das Leben schwer.“, so Reker, „Wenn jetzt in den Kommunen über die Einführung einer weiteren Abgabe diskutiert wird, dann passt das aus meiner Sicht nicht in die Zeit.“ 

Nachhaltigkeit ja – Unverhältnismäßige Belastung nein

Den Wunsch, etwas zur Vermeidung von Müll beizutragen, kann er sogar nachvollziehen. Im eigenen Betrieb tut Andreas Reker viel, um Ressourcen zu sparen. Digitalisierte Prozesse helfen, Retouren zu reduzieren, moderne Elektroöfen sparen Energie, die zum Teil durch PV-Anlagen erzeugt wird. Die Verpackungen, die zum Einsatz kommen, sind möglichst nachhaltig. Extra-Abgaben für ganz bestimmte Verpackungen, die vor allem kleine und mittlere Betriebe belastet und die sich am Ende von Kommune zu Kommune unterscheiden, hält er jedoch für bürokratischen Irrsinn: „Jede Kommune, die diese Abgabe einführt, müsste hierfür eine eigene Struktur aufbauen und wir müssten für jede Filiale je nach Standort unterschiedliche Preise kalkulieren und die gleichen Produkte unterschiedlich abrechnen.“ In Bielefeld hat die Verwaltung jüngst errechnet, dass für eine solche Abgabe 6-7 neue Verwaltungsstellen geschaffen werden müssten.

Kunde kann schon heute auf Einwegverpackung verzichten

Dabei gibt es für die Kunden schon heute die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie Einwegverpackungen nutzen möchten. Beispielsweise beim Kaffee: „Wir bieten in unseren Filialen tolle Kaffeespezialitäten an, die von unseren Kunden sehr geschätzt werden.“, sagt Andreas Reker. Schon heute kann der Kunde alternativ zum bereits nachhaltig produzierten Pappbecher auch einen Mehrwegbecher wählen. Und was viele Kunden nicht wissen: „Wer seinen eigenen Thermobecher mitbringt, kann diesen ebenfalls in jeder Filiale füllen lassen.“ Denn bereits seit 2023 sind Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen bereitzustellen oder die Mitnahme in mitgebrachtem Geschirr oder Behältern zu akzeptieren.

Verpackungssteuer wird vielerorts geprüft

Die Idee der Verpackungssteuer für den Gastro-Bereich stammt ursprünglich aus Tübingen und wurde dort – vor der bundesweiten Pflicht zu Mehrwegangeboten – 2022 eingeführt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres entschieden hat, dass eine kommunale Verpackungssteuer rechtens ist, prüfen viele Kommunen diese Möglichkeit für zusätzliche Einnahmen. Damit droht in Deutschland ein Flickenteppich unterschiedlicher Steuerregelungen.

Quelle: Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld (kh-gt-bi.de.de)

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