13. März 2025 / Kreis Gütersloh

Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten erhöht

Gütersloh. Zeltlager, Konfirmanden-Camps oder Ferienfreizeiten werden von Kinder- und Jugendverbänden im Kreis...

von Lena Baron

Gütersloh. Zeltlager, Konfirmanden-Camps oder Ferienfreizeiten werden von Kinder- und Jugendverbänden im Kreis Gütersloh angeboten und durchgeführt. Der Kreis Gütersloh bezuschusst diese Maßnahmen auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans (KJFöP). Einer vorzeitigen Erhöhung der Zuschüsse – so wie es ein Antrag des Kreisjugendrings Gütersloh vorsah – haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in ihrer Sitzung am 12. März zugestimmt. Ab sofort werden Übernachtungen mit jeweils 10 Euro pro Teilnehmenden und pro Mitarbeitenden bezuschusst. Zuvor lagen die Zuschüsse bei fünf und bei neun Euro.

Der ursprüngliche Antrag des Kreisjugendrings Gütersloh sah eine Verdoppelung der Zuschüsse für die Kinder- und Jugendfreizeiten vor. Begründet ist dies mit Preissteigerungen, insbesondere bei der Unterkunft, Verpflegung und den Reisekosten. Der Kompromissvorschlag beinhaltet weiterhin die Verdoppelung des Zuschusses für die Kinder und Jugendlichen. Die Zuschüsse für die Betreuerinnen und Betreuer wurden reduziert und nicht um neun, sondern um einen Euro angehoben. Die neu festgelegten Zuschüsse gelten nun bis zum Ende des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans. 

Der Kinder- und Jugendförderplan wird für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt. Zuvor berät sich die Abteilung Jugend mit den Kommunen und den freien Trägern, um die Bedarfe zu ermitteln. Auf der einen Seite gibt die Laufzeit dieses Plans den Verbänden die Sicherheit, dass die vereinbarten Zuschüsse gezahlt werden. So können sie die zugesicherten Gelder einplanen. Auf der anderen Seite können die Kommunen und der Kreis mit den Positionen den Haushalt planen. Über den neuen Kinder- und Jugendförderplan, der ab 2027 in Kraft treten soll, wird im kommenden Jahr beraten.

Die Anpassung der Zuschüsse im Förderplan bedeuten für den Haushalt 2025 einen Mehrbedarf von 65.000 Euro.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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