11. Juni 2024 / Kreis Gütersloh

Verbindliche Pflegebedarfsplanung wird fortgeschrieben

Gütersloh. Die verbindliche Pflegebedarfsplanung im Kreis Gütersloh wird fortgeschrieben. Einstimmig votierten die...

Veröffentlicht am 11. Juni 2024 um 15:24 Uhr von Jan Focken

Gütersloh. Die verbindliche Pflegebedarfsplanung im Kreis Gütersloh wird fortgeschrieben. Einstimmig votierten die Politikerinnen und Politiker im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 10. Juni, dafür, auch künftig regulierend in den Markt für stationäre Einrichtungen eingreifen zu können. Allerdings hat sich der Markt komplett verändert seit der Kreis Gütersloh diese Regelung geschaffen hat.

Damals, so Monika Brummel, stellvertretende Leiterin der Abteilung Soziales und Leiterin des Sachgebiets Pflege, habe es viele neue Projekte in der Pipeline gegeben. Mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung hatte der Kreis sich die Möglichkeit geschaffen, neuen Projekten nur dann seine Zustimmung zu geben, wenn der Bedarf auch gesehen wird. So sollte verhindert werden, dass die Einrichtungen sich gegenseitig in ihrer Existenz bedrohen. Inzwischen sind – allerdings nicht im Kreisgebiet – bei vielen Einrichtungen die wirtschaftlichen Sorgen so groß, dass der Gang zum Insolvenzgericht angetreten werden muss. Die Einrichtungen haben zudem immer größere Probleme, geeignetes Personal zu finden. Das gehe der gesamten Branche so, also auch der ambulanten Pflege beispielswiese, erläuterte Brummel. Daher habe man sich als Abteilung Gedanken gemacht, wie man die Anbieter unterstützen könne: Gerade mit Blick auf kleinere Einrichtungen und Arbeitgeber will man jetzt einen Leitfaden entwickeln, wie man Pflegekräfte im Ausland anwerben kann.

Ein weiterer Aspekt aus dem Bereich stationäre Pflege, den Brummel ansprach, findet sich auch in den Eckwerten für den Haushalt 2025 wieder: Immer weniger Menschen sind finanziell in der Lage, die Kosten der Pflege allein zu tragen. Immer mehr benötigen Zuschüsse. In der Folge steigen die Haushaltsansätze in diesem Bereich stetig an.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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