Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Kreis Gütersloh laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Ostwestfalen-Lippe hingewiesen.
Bei Frost und Schnee: Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Jobs für 4.610 Bauarbeiter im Kreis Gütersloh sind „winterfest“.
Die Jobs der rund 4.610 Baubeschäftigten im Kreis Gütersloh sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Sabine Katzsche-Döring von der IG BAU Ostwestfalen-Lippe.
Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende Katzsche-Döring. Die Arbeitsagentur bietet Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
„Wichtig ist, dass möglichst viele der 365 Baubetriebe im Kreis Gütersloh das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Sabine Katzsche-Döring. Die Beschäftigten hätten damit eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil des Teams“, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Ostwestfalen-Lippe.
Neben den Bauunternehmen profitieren auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssen die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – etwa bei der Produktion in der Halle oder im Lager“, erklärt Sabine Katzsche-Döring. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssen Firmen im Kreis Gütersloh vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld

