9. September 2025 / Kreis Gütersloh

Leitstellen Gütersloh und Paderborn vernetzen sich

Gütersloh. Die Leitstellen der Kreise Gütersloh und Paderborn vernetzen sich zukünftig, um die Sicherheit der...

Veröffentlicht am 9. September 2025 um 11:44 Uhr von Lena Appelbaum

Gütersloh. Die Leitstellen der Kreise Gütersloh und Paderborn vernetzen sich zukünftig, um die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner in beiden Kreisen zu stärken. Die Zusammenarbeit beider Leitstellen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der Hilfeleistung und des Rettungsdienstes wird zunächst in einem Letter of Intent (Absichtserklärung) bekräftigt, bis eine verbindliche Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wird. Das hat der Kreisausschuss sowie der Kreistag am Montag, 8. September, ein-stimmig beschlossen. Beide Kreise stehen mit geplanten Leitstellenneubauten zurzeit vor vergleichbaren Herausforderungen und auch die Strukturen der Kreise ähneln sich hinsichtlich Größe, Einwohnerzahl, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Sicherheit in beiden Kreisen zu stärken und die Einsätze effektiver und effizienter zu gestalten. Die Vernetzung soll die Ausfallsicherheit, die Kommunikation und Einsatzkoordination über die Kreisgrenzen hinweg verbessern. Auch ermöglicht sie die gegenseitige Unterstützung in Überlastungssituationen und Großschadenslagen. Für eine effektive Zusammenarbeit werden beide Leitstellen eine gemeinsame Softwarelösung einführen und gemeinsame Kommunikationsstandards erarbeiten. Bestehende Systeme werden integriert.

 

Die Vereinbarung ist rechtlich nicht bindend. Sie legt die gemeinsamen Absichten fest, bis ein bindender Vertrag unterzeichnet wird. Gemeinsam mit Fachplanern erarbeiten die Leistellen nun einen Umsetzungsplan zur Vernetzung, der die nächsten Schritte, Verantwortlichkeiten und Fristen enthält. Durch die Zusammenarbeit können Kosten auf beide Leitstellen zukommen, durch technische und personelle Synergien können aber auch wirtschaftliche Vorteile entstehen. Die genauen Kosten und deren Verteilung werden zu einem späteren Zeitpunkt im Vertrag vereinbart.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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