14. Januar 2025 / Kreis Gütersloh

Kreiswahlleiterin: Besser ins Wahllokal!

Gütersloh. Die Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I, Kreisdirektorin Susanne Koch, ruft die...

Veröffentlicht am 14. Januar 2025 um 13:44 Uhr von Lena Baron

Gütersloh. Die Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I, Kreisdirektorin Susanne Koch, ruft die Wähler bei der Bundestagswahl dazu auf, möglichst am Wahlsonntag ihre beiden Stimmen im Wahllokal abzugeben oder vorab bereits im Rathaus zu wählen, um das Briefwahlaufkommen möglichst gering zu halten. Grund dafür ist vor allem der deutlich kürzere Zeitraum, in dem die Wähler ihre Stimmen per Briefwahl abgeben können. Um diese ordnungsgemäß durchführen zu können, ist es aus Sicht der Kommunen hilfreich, wenn sich dieses Mal möglichst viele Wähler für einen Gang ins Wahllokal entscheiden würden. Auch viele Landes- und andere Kreiswahlleitungen hatten hierzu bereits entsprechende Bitten geäußert.

Für die Neuwahl des Bundestages erhalten die Wahlberechtigten seit Montag, 13. Januar, die Wahlbenachrichtigungen. Mit den darin beschriebenen Möglichkeiten, unter anderem einem QR-Code, können sie dann einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Die Briefwahl ist bei den vergangenen Wahlen, zuletzt bei der Europawahl am 9. Juni 2024, so beliebt geworden, dass mittlerweile rund 40 Prozent der Wähler ihre Stimmabgabe per Brief vornehmen; dazu zählt auch die Vor-Ort-Briefwahl im Rathaus vor dem Wahlsonntag. Angesichts der sicherlich hohen Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl (2021 im Wahlkreis Gütersloh I rund 77 Prozent) müssten somit für die anstehende Wahl bei einer ähnlichen Briefwahlquote in kürzester Zeit kreisweit geschätzt 80.000 Wähler mit Briefwahlunterlagen bedient werden.

Problematisch ist bei der vorgezogenen Neuwahl, dass der Stimmzetteldruck wegen der wahlrechtlichen Fristen für die Zulassung der Direktkandidaten und Landeslisten mit hoher Wahrscheinlichkeit erst am 30. Januar starten kann. Trotz aller Anstrengungen von Kreiswahlamt und Druckdienstleistern dürften damit erst am Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel zur Verfügung stehen, um unverzüglich die Briefwahlantragsteller bedienen oder mit der Vor-Ort-Briefwahl im Rathaus beginnen zu können. Schlussendlich verblieben damit bis zum Wahlsonntag wohl nur zwei Wochen für die praktische Durchführung der Briefwahl, in die auch noch die Postlaufzeiten für den Versand an die Antragsteller und für die Rücksendung des roten Wahlbriefs fielen. Nach dem im Sommer 2024 geänderten Postgesetz soll die Post derartige amtliche Wahlsendungen innerhalb von zwei Werktagen zustellen.

Für die Abwicklung der Briefwahl in den Rathäusern bedeutet dies eine erhebliche Kraftanstrengung mit zusätzlichem Personaleinsatz, um den Briefwählern möglichst schnell ihre Unterlagen zuzusenden. Damit diese unter höchstem Zeitdruck stehenden Arbeiten schnell und zuverlässig durchgeführt und angesichts des bisher sehr hohen Briefwahlauskommens bewältigt werden können, bittet die Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I, Kreisdirektorin Susanne Koch, die wahlberechtigten Bürger um Mithilfe. „Gehen Sie möglichst am 23. Februar ins Wahllokal, um dort ihre Stimmen abzugeben. Ebenso können Sie die Briefwahl vor Ort im Rathaus nutzen, bei der zumindest der Postweg für die Antragstellung und die Rücksendung des roten Wahlbriefs entfällt, oder die Unterlagen auch abholen, um die Postwege zu sparen“, so die Kreiswahlleiterin.

Dass die Stimmzettel voraussichtlich erst am Ende der ersten Februarwoche vorliegen können, erfordert auch von den Briefwählern Geduld, da ihnen wahrscheinlich frühestens ab dem 6. oder 7. Februar zuzüglich Postlaufzeit Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel zugesandt werden können. Zusätzlich sollten Briefwähler insbesondere ab der Wochenmitte vor dem Wahlsonntag den roten Wahlbrief besser direkt in den Rathausbriefkasten werfen, spätestens jedoch am Wahlsonntag bis 18 Uhr, damit er pünktlich zur Auszählung vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nämlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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