19. September 2023 / Kreis Gütersloh

Kreisausschuss stimmt Fusion der Sparkassen zu

Gütersloh. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Montag, 18. September, der Fusion der Kreissparkasse Halle...

Veröffentlicht am 19. September 2023 um 11:25 Uhr von Jan Focken

Gütersloh. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Montag, 18. September, der Fusion der Kreissparkasse Halle (Westf.) und Kreissparkasse Wiedenbrück zugestimmt. Bei der Sitzung unter Leitung von Landrat Sven-Georg Adenauer stimmten 13 dafür (CDU, GRÜNE, FWG-UWG, FDP, AfD, Landrat) und drei dagegen (SPD). Abschließend wird sich der Kreistag am Montag, 25. September, mit der Fusion der beiden Sparkassen befassen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheda-Wiedenbrück hatte bereits in der vergangenen Woche grünes Licht gegeben, es folgt die Abstimmung im Rat am 26. September. Die abschließende Beschlussfassung über die Vereinigung der beiden Sparkassen erfolgt am 27. September in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Gütersloh und der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

Der Kreis Gütersloh ist zu 100 Prozent Träger der Kreissparkasse Halle, bei der Kreissparkasse Wiedenbrück liegen 70 Prozent der Anteile beim Kreis Gütersloh, 30 bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Kreis und Kommune werden einen Zweckverband für die künftige Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück gründen, die Anteile belaufen sich auf knapp 80 Prozent für den Kreis Gütersloh und gut 20 Prozent für die Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Verbandsversammlung besteht aus 30 Mitgliedern, 23 entsendet der Kreis, 7 die Stadt.

Mit einer durchschnittlichen Bilanzsumme von zirka 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 belegte die Kreissparkasse Wiedenbrück den 15. Rang im Ranking des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL) unter den 48 Sparkassen im Verbandsgebiet. Die Kreissparkasse Halle (Westf.) lag mit zirka 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf Platz 35. Gemeinsam wären sie auf Platz 12 gelandet. Die Geschäftsgebiete der beiden Institute grenzen zwar nicht aneinander, liegen aber beide im Kreis Gütersloh: Das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Halle (Westf.) umfasst die Städte Borgholzhausen, Halle (Westf.) und Werther (Westf.) sowie die Gemeinde Steinhagen. Das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Wiedenbrück geht auf den ehemaligen Kreis Wiedenbrück zurück und umfasst die Städte Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl sowie die Gemeinden Herzebrock-Clarholz und Langenberg.

Die Fusion soll für Mitarbeitende, für Kunden, für die Geldhäuser selbst und die Träger Vorteile bringen. Genannt wurden im langen Fusionsprozess beispielsweise immer wieder Fachkarrieren – in einem größeren Haus gibt es mehr Aufstiegsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mehr Spezialisten – das Haus wird für Fachkräfte attraktiver. Mit der geplanten Fusion wird die fusionierte Sparkasse den Herausforderungen eines veränderten Marktfeldes, die sowohl auf der Kosten- und der Ertragsseite Druck erzeugen, besser begegnen können.
Als wesentliche Vorteile für die Kunden ergeben sich durch die Fusion deutlich höhere Kreditvergabespielräume und eine spezialisierte Beratung sowie die Entwicklung von Angeboten in neuen Geschäftsfeldern.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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