11. September 2025 / Kreis Gütersloh

Kommunalwahlen auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

Gütersloh. An den Kommunalwahlen am 14. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen...

Veröffentlicht am 11. September 2025 um 14:38 Uhr von Jan Focken

Gütersloh. An den Kommunalwahlen am 14. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend barrierefrei teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch? Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Hilfestellungen für Personen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so: Damit blinde und sehbehinderte Menschen wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um ihre Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen genau über den Ankreuzkreisen des Stimmzettels kann dann leicht bei den gewünschten Kandidaten oder Parteien ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu haben die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit Unterstützung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen für jeden der 226 Gemeinde-Wahlbezirke 0800er-Telefonnummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel, die der betreffende Wähler ankreuzen kann, von einer Computerstimme vorgelesen werden. Dorthin gelangt man auch über die zentrale Telefonnummer 0800/000-9671. Dazu muss der Anrufer lediglich die Postleitzahl seiner Wohnanschrift nennen, daraufhin seinen Wohnort bestätigen und seinen Gemeindewahlbezirk angeben.

Wer zum Beispiel im Wahlbezirk 3 in Rietberg wohnt, kann sich so den Stimmzettel für die Ratswahl in diesem Wahlbezirk, den Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl in Rietberg sowie die Stimmzettel für den Kreiswahlbezirk 113 und die Landratswahl im Kreis Gütersloh anhören. Es werden alle Angaben zu Kandidaten und Parteien sowie Wählergruppen vorgelesen. Zwischen diesen Einträgen und den Stimmzetteln kann auch mit den Zifferntasten des Telefons gesprungen werden. Die Anrufer können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
 
Alle Wahlberechtigten mit Sehverlust im Kreis Gütersloh können die Wahlhilfepakete beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon 0231/557590-0 oder per E-Mail an info@bsvw.de bestellen und bei Bedarf die 0800er-Telefonnummer des akustischen Dienstes für den eigenen Wahlbezirk erfragen. Alle Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html

 
Und warum die ‚appe Ecke‘ und die Lochungen bei den Stimmzetteln? Die Absicht des Landesgesetzgebers, Menschen mit Sehverlust eine selbstständige, freie und geheime Wahl zu ermöglichen, kann nur dann funktionieren, wenn die Stimmzettel dafür entsprechend beschaffen sind. Damit die Personen, die ein Wahlhilfepaket bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen erhalten haben, die übersandte Stimmzettelschablone nutzen können, müssen alle Stimmzettel der Kreise, Städte und Gemeinden auch in diese Schablone passen. Das heißt, sie müssen ein einheitliches Layout einhalten, da nur so die Löcher in der Schablone auch passgenau über den Ankreuzkreisen der Stimmzettel liegen.
 
Allerdings müssen die Benutzer der Schablone die Stimmzettel auch richtig einlegen und der betreffenden Wahl auch richtig zuordnen können. Damit sie die Stimmzettel richtig herum in der Stimmzettelschablone platzieren, wurde bei den Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Da es bei den Kommunalwahlen zudem mehrere Stimmzettel gibt, muss auch zu ertasten sein, um welchen Stimmzettel es sich handelt: Während der Stimmzettel für die Ratswahl keine Lochung aufweist, haben die Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl an der unteren Kante ein Loch und die Stimmzettel zur Kreistagswahl dort drei und zur Landratswahl vier Löcher. Alle Stimmzettel bei den bevorstehenden Kommunalwahlen wurden in dieser Form produziert, da den Wahlbehörden, die ihr Wählerverzeichnis nach dem Einwohnermelderegister aufbauen, nicht bekannt ist, welcher Wahlberechtigte seine Sehkraft verloren hat, und – noch wichtiger – eine Ausgabe derartig produzierter Stimmzettel nur an diesen Personenkreis auch das Wahlgeheimnis verletzen würde.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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