19. November 2024 / Kreis Gütersloh

Anmeldungen für das Kita-Jahr 2025/2026 bis zum 16. Dezember einreichen

Gütersloh. Eltern, die für ihre Kinder für das Kita-Jahr 2025/2026 in den Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westf.),...

von Lena Drücker

Gütersloh. Eltern, die für ihre Kinder für das Kita-Jahr 2025/2026 in den Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) einen Betreuungsplatz benötigen, müssen sich in dem Kita-online-Portal ‚Kivan‘ ihrer Kommune anmelden und dort eine Bedarfsmeldung erstellen.

Hier können sie bis zu vier Wunscheinrichtungen auswählen. Der Link zum Portal steht auf der Homepage der Kommune des jeweiligen Wohnortes. Auf der Startseite von ‚Kivan‘ sind die Ansprechpersonen zu finden, falls es Probleme bei der Anmeldung gibt oder Fragen bestehen. Ist im Haushalt kein Internet vorhanden, können die Eltern Hilfe beim Erstellen einer Bedarfsmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in ihrem Wohnort bekommen.

Trotz des bequemen Kita-online-Portals ‚Kivan‘, das für alle gängigen Geräte ausgelegt ist, sollten die Eltern die Kindertageseinrichtungen besuchen und kennenlernen. Schließlich wollen Eltern ja wissen, wo und von wem die Kinder betreut werden. Hierzu erkundigen sie sich nach einem Termin bei den Kita-Leitungen oder einem ‚Tag der offenen Tür‘ der jeweils favorisierten Kitas. Die Kontaktdaten der Kindertageseinrichtungen sind bei ‚Kivan‘ zu finden.

Eltern von Kindern, die bei Betreuungsbeginn noch keine drei Jahre alt sind, haben auch die Möglichkeit einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege (Betreuung durch Tagesmutter oder Tagesvater) in Anspruch zu nehmen. Alle Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte bei der Vermittlungsstelle Kindertagespflege des jeweiligen Ortes. Die Kontaktdaten der Vermittlungsstellen sind ebenfalls im Kita-online-Portal ‚Kivan‘ hinterlegt.

Alle Betreuungswünsche, die bis zum 16. Dezember 2024 für das Kita-Jahr 2025/2026 abgegeben werden, gehen in das reguläre Auswahlverfahren der Kitas ein. Alle Wünsche für das kommende Kita-Jahr, die danach eingehen, können erst im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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