- Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, sind erlaubt – das geht auch ohne Sicherheitsabstand.
- Sie können draußen (und drinnen) mit Personen aus einem weiteren Haushalt feiern – mit Sicherheitsabstand.
- Feiern im Biergarten ist erlaubt - mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes – hier darf der Abstand situationsbedingt geringer sein.
- Der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Es muss weiterhin der Sicherheitsabstand (zum zweiten Hausstand) eingehalten werden, der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.
Sport im Freien ist erlaubt – auch hier gilt der Mindestabstand.
Morgen ist Vatertag
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