23. Juni 2020 / Aufklärung

Lockdown im Kreis Gütersloh bis zum 30. Juni

ab sofort

Aufgrund der Corona-Ausbruchs im Kreis Gütersloh gilt ab nun wieder ein Kontaktverbot wie im März vor den Lockerungen, das hat NRW-Ministerpräsident Laschet heute bekanntgegeben.

Das Land NRW hat zusammen mit dem Robert Koch Institut ein Sicherheitspaket erarbeitet:

1. Lockdown:
Das Infektionsgeschehen kann auf einen Bereich bei Tönnies lokalisiert werden. Bei Nicht-Mitarbeitern der Firma Tönnies wurden bisher nur 24 Neu-Infektionen im ganzen Kreis Gütersloh verzeichnet. Die Situation soll sich jedoch weiter beruhigen. Daher die Kontaktbeschränkungen bis zum 30.06.2020. Testungen sollen ausgeweitet werden, um festzustellen, ob auch über die Mitarbeiter hinaus der Virus in der Bevölkerung verbreitet ist. Das kann bisher nicht beurteilt werden. Innerhalb von 7 Tagen können hier weitere Aussagen getroffen werden.

  • Kontaktbeschränkung (Bewegung im öffentlichen Raum im Familien- und Haushaltsverbund oder 2 Personen)
  • Freizeitaktivitäten im geschlossen Raum werden unterbunden, wo keine Maskenpflicht besteht
  • Konzerte, Aufführungen, Museen, Kinos, Bars werden geschlossen
  • Sport in geschlossene Räumen wird untersagt
  • Fitnessstudios werden geschlossen
  • Versammlungen sind untersagt
  • Indoor-Spielplätze, Schwimmbäder und Saunen werden geschlossen
  • Picknicken und Grillen im öffentlichen Räumen sind untersagt
  • Gastwirtschaftlicher Thekenbetrieb wird untersagt
  • Restaurantbesuche nur für Personen eines Haushaltes

2. Forcieren der Quarantäne der Mitarbeiter:
100 Mobile Teams gehen weiterhin zu den in quarantäne gesetzten Mitarbeitern.

3. Tests werden ausgedehnt:
Altenheime und Pflegeheime werden getestet. Bürger können sich freiwillig und kostenlos testen lassen. Es soll eine repräsentative Testung der Bevölkerung durchgeführt werden. Alle Mitarbeiter der Fleischindustrie in NRW werden getestet.

4. Zusammen mit der IHK sollen weitere Subunternehmer ihre Mitarbeiter in Gemeinschaftsunterkünften testen lassen.

5. Medizinische Versorgung sichern:
Plätze in benachbarten Kreisen werden freigehalten zur kurzfristigen Belegung frei gehalten.
Es handelt sich um eine beschränkte Maßnahme zur Vorsicht. Sie soll so schnell wie möglich wieder zurück genommen werden, wenn das Infektionsgeschehen wieder zurück geht.

Die KVWL richtet Corona-Diagnosezentrum in Gütersloh ein
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie ab heute, 23. Juni, ein Corona-Diagnosezentrum (CDZ) für die allgemeine Bevölkerung des Kreises Gütersloh am Carl-Miele-Berufskolleg in Gütersloh einrichtet. Das Zentrum wird um 14 Uhr eröffnet. Auch die niedergelassenen Ärzte im Kreis Gütersloh können nun Corona-Tests an Personen, ohne coronatypische Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber durchführen.

Die Infos gibt es hier:
https://www.kvwl.de/presse/pm/2020/2020_06_22.htm

 

>Update der Stadt Rheda-Wiedenbrück<

Vorübergehender "Lockdown" im  Kreis Gütersloh
Wegen der hohen Infektionszahlen im Umfeld des Lebensmittelkonzerns Tönnies ordnet die Landesregierung ab sofort für den Kreis Gütersloh einen begrenzten "Lockdown" an.

In seiner Ansprache nennt der Ministerpräsident einige zentrale Bereiche, in denen der Lockdown wie im März zu Schließungen führt. Dies gilt jedoch nicht für alle Bereiche. Eine vollständige Auflistung aller neuen Regeln steht noch aus. Die neuen Beschränkungen gelten vorerst bis 30. Juni. Die weitere Geltung ist abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen. Ziel der Landesregierung ist es, die Lockerungen so schnell wie möglich wieder einzuführen.

Wege der gestiegenen Infektionszahlen gelten in besonderem Maße weiterhin die Abstands- und Maskenpflicht!

Das Land wird die Quarantäne verstärkt kontrollieren. Die Tests sollen für alle Bürger angeboten werden um die tatsächliche Ausbreitung zu erfassen.

Erste Regelungen:

  • Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen sind, wird gewährleistet.
  • Bars und der gastwirtschaftliche Thekenbetrieb sind ab sofort geschlossen. Restaurants dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln unter Berücksichtigung des Kontaktverbotes weiter besucht werden. (Ein Haushalt pro Tisch/Abstandsregelung!)
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet.
  • Freizeitaktivitäten und Kulturveranstaltungen in denen die Maskenpflicht nicht gilt, werden untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte, Hallenbäder, Kinos, Theater, Museen, Gedenkstätten, Saunen, Indoorspielplätze, Sport in geschlossenen Räumen
  • Grillen und Picknicken sind vorerst wieder verboten.
  • Der ÖPNV verkehrt weiter. Reisebusfahrten sind untersagt. Es besteht die Maskenpflicht, im öffentlichen Personenverkehr (auch an allen Haltestellen und in Bahnhöfen).
  • Es herrscht kein Reiseverbot, es gilt aber der dringende Appell der Landesregierung, das Kreisgebiet nicht zu verlassen.

Das Landesgesundheitsministerium soll im Laufe der Tages weitere Details mitteilen. 

Ab sofort können sich alle Einwohner des Kreises Gütersloh auf den Virus testen lassen

Am 23. Juni, um 14 Uhr öffnet das Corona-Diagnosezentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) am Carl-Miele-Berufskolleg in Gütersloh, Wilhelm-Wolf-Straße 2 - 4. Hier werden Abstriche bei Personen durchgeführt, die keine coronatypischen Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber aufweisen. Öffnungszeiten sind heute, 23.06., ab 14 Uhr, danach regulär montags bis sonntags von 8 bis 20 Uhr. 

Auch die niedergelassenen Ärzte im Kreis Gütersloh können nun Corona-Tests an Personen, ohne coronatypische Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber durchführen.

 

 

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