10. November 2017 / Allgemeines

Verkehrsregelung zum Andreasmarkt

Wo darf geparkt werden?

Verkehrsregelung zum Andreasmarkt

Rund 65 Beschicker verwandeln die Innenstadt von Rhedavom 17. bis 20. November in einen großen Vergnügungspark. Die Anwohner der betroffenen Bereiche werden gebeten, ihre Fahrzeuge während der Kirmestage nach Möglichkeit in den Garagen zu lassen oder auf umliegende Parkplätze auszuweichen. Dadurch wird gewährleistet, dass Besucher und Kunden trotz der Kirmes Parkplätze in der Innenstadt finden.

Mit dem Aufbau der Kirmes wird am Dienstag, 14. November, begonnen. Durch die Anlieferung der Fahrgeschäfte kann es zwangsläufig zu kurzen Verkehrsbehinderungen auf den Zufahrtsstraßen kommen.

Die ersten Schausteller dürften mit ihren Wohnwagen bereits am 13. November eintreffen. Auf den Parkplätzen »Werl« gilt daher teilweise bereits ab 13. November ein uneingeschränktes Halteverbot. In der Innenstadt von Rheda gilt ab dem 13. November abends Halteverbot. Wie immer müssen die Zufahrten frei sein, damit die großen schweren Fahrzeuge ungehindert die Aufbauplätze erreichen können. Dadurch wird ein schnelles und reibungsloses Aufbauen ermöglicht und die Einschränkungen werden auf ein Minimum reduziert.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksicht und hofft, dass kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden muss.

Parkplätze zum Andreasmarkt

Besucher des Andreasmarktes finden auf den Parkdecks Rathaus, Domhof, Schlossstraße und Bahnhof sowie im vorderen Bereich des Parkplatzes Werl und an der Bleichstraße Platz für ihr Auto.

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