Die Bezirksregierung Detmold hat das Überschwemmungsgebiet für den Hamelbach neu ermittelt und plant, das Gebiet durch eine Verordnung festzusetzen. Dem voraus geht eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen von Freitag, 12. April, bis einschließlich Dienstag, 11. Juni, in der sechsten Etage des Rathauses aus.
Die Unterlagen sind während der Auslegung auch auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.brdt.nrw.de und dem Suchbegriff »Aktuelles aus der Wasserwirtschaft« einsehbar (ab 12. April).
Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich Dienstag, 25, Juni, unter Angabe des Überschwemmungsgebiets bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück oder der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, eingereicht werden. Per E-Mail können Stellungnahmen an poststelle[at]brdt.nrw.de-mail.de geschickt werden.
Offenlage zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets Hamelbach
Vom 12. Apri bis 11. Juni
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