15. November 2018 / Allgemeines

Neuausweisung des Wasserschutzgebiets »Nordrheda-Ems«

Planunterlagen vom 19. November bis inkl. 18. Dezember einsehbar

Neuausweisung des Wasserschutzgebiets »Nordrheda-Ems«

Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Rhedaer Forst sowie Sudheide I und II der Stadtwerke Gütersloh die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes »Nordrheda-Ems«.

Die Planunterlagen zum Verfahren können vom 19. November bis einschließlich 18. Dezember während der üblichen Öffnungszeiten im Zimmer 419 des Rathauses sowie unter www.rheda-wiedenbrueck.de, Rubrik Bürger & Rathaus > Aktuelles > Meldungen eingesehen werden.

Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zum Ablauf des 2. Januar 2019 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, oder der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Einwendungen erheben.

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