8. Januar 2019 / Allgemeines

Lärmaktionsplanung (Stufe 3) einsehbar

Bürger können Eingaben bei der Stadt machen

Schlichter statt Richter

Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat in seiner letzten Sitzung den Lärmaktionsplan (Stufe 3) beschlossen. Ab sofort kann der Plan von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Auf der städtischen Internetseite ist der Plan ebenfalls verfügbar.

Interessierte erhalten Auskunft in der Abteilung Stadtplanung im Rathaus Rheda, 8. Etage.

Hintergrund
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat einen Lärmaktionsplan, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie beruht, erstellt. Darin wurden die Straßenabschnitte der Autobahn sowie der Bundes- und Landesstraßen untersucht, die mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet sind.

Es handelt sich um folgende Straßen:

  • Bundesautobahn A2
  • Bundesstraße B61
  • Bundesstraße B64
  • Bundesstraße B55
  • Landesstraße L568 (Herzebrocker Straße ab der Straße »Auf der Schulenburg«, die Wilhelmstraße entlang bis einschließlich Gütersloher Straße)
  • Landesstraße L791 (Nordring, Ostring bis Varenseller Straße)

Die untersuchten Abschnitte in Rheda-Wiedenbrück sind auf dem Portal des Landes unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar.

Im Zuge von Öffentlichkeitsbeteiligungen konnten Bürger ihre Eingaben bei der Stadt machen. Für die Straßen, die untersucht wurden, ist als Baulastträger der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen wurden Stellungnahmen vom Baulastträger eingeholt. Diese Stellungnahmen wurden mit in den Lärmaktionsplan aufgenommen.

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