10. März 2020 / Allgemeines

Kreis Gütersloh: Aktuelles zum neuen Coronavirus

Vorgaben des Landes zum Umgang mit Veranstaltungen bleiben abzuwarten

Um die weitere Verbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern, wird aktuell bundesweit intensiv darüber diskutiert, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abzusagen.

„Derzeit warten wir noch auf einen von Minister Laumann am 08.03.2020 ankündigten Erlass zu der Durchführung von Großveranstaltungen. Wir empfehlen daher allen Veranstaltern, sich zu den Fragen, ob und wie sie geplante Veranstaltungen durchführen, an den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Großveranstaltungen zu orientieren“, erklärt Thomas Kuhlbusch, Dezernent für Gesundheit, Ordnung und Recht beim Kreis Gütersloh. Bis heute (9. März, 16.30 Uhr) gibt es im Kreis Gütersloh keinen bestätigten Fall einer Infektion mit dem neuen Coronavirus.

Der Kreis Gütersloh steht in engem Kontakt mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden, bewertet die Lage in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus täglich neu und gibt den örtlichen Ordnungsbehörden gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen. Ob und welche Maßnahmen bei einer Veranstaltung getroffen werden müssen, entscheiden grundsätzlich die örtlichen Ordnungsämter auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten im Einzelfall.

Der Kreis Gütersloh setzt auf die Verantwortung der Veranstalter, aber auch eines jeden Einzelnen. Wenn jeder, der unter Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit und Durchfall leidet, zu Hause bleibt, den Kontakt mit anderen soweit wie möglich vermeidet, seinen Hausarzt anruft und mit ihm das weitere Vorgehen abspricht, wäre schon sehr viel gewonnen.

Veranstaltern empfiehlt das Robert Koch Institut bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen auf die Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes. Veranstalter können und sollten Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber hinaus über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder richtiges Husten und Niesen aufklären.

Entsprechend den Ausführungen des Bundesgesundheitsministers in der heutigen Bundespressekonferenz besteht aktuell auch im Kreis Gütersloh kein Anlass, rein vorsorglich Schulen und Kitas flächendeckend zu schließen.

„Sollte das Land Nordrhein-Westfalen mit dem angekündigten Erlass konkrete Vorgaben für Großveranstaltungen machen, wird dies zu einer Neubewertung führen. Die weitere Entwicklung müssen wir abwarten“, so Kuhlbusch.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass es bislang - abgesehen von den Empfehlungen des Robert Koch Instituts - seitens der übergeordneten Gesundheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene keinerlei offiziellen, einheitlichen Vorgaben oder weitere Hilfestellungen zum Umgang mit Veranstaltungen gibt.

Die Seiten des Robert-Koch-Instituts und die Seiten des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales informieren über die aktuelle Lage und die jeweils aktuellen Handlungsempfehlungen:

www.rki.de und www.mags.nrw/

Die angesprochenen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch Instituts können unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile aufgerufen werden.

Für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, hat der Kreis eine Bürger-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241 85-4500 erreichbar. Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 angerufen werden.

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