9. März 2020 / Allgemeines

Kein Osterfeuer ohne Genehmigung

Anmeldung bis zum 16. März

Die Osterzeit naht und so manches Osterfeuer wird geplant. Für jedes Feuer muss eine Erlaubnis beantragt werden. Diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es sich um ein Brauchtumsfeuer handelt. Wenn in den letzten Jahren bereits das Osterfeuer genehmigt wurde und diese Veranstaltung bereits Tradition geworden ist, dann stehen die Chancen sehr gut, dass das Feuer erneut genehmigt wird.

Einige Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden organisieren seit vielen Jahren öffentliche Feuer, zu denen alle Interessierten eingeladen sind.

Wer in den letzten Jahren ein Osterfeuer angemeldet hat und auch in diesem Jahr nicht darauf verzichten möchte, sollte spätestens bis zum 16. März schriftlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Erlaubnis beantragen.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung überprüft die Einhaltung der Vorschriften und der Auflagen der Feuer. Verstöße werden verfolgt und geahndet. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs unter 05242 963-230 oder persönlich im Rathaus Rheda zur Verfügung.

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