16. März 2018 / Allgemeines

Hundehaufen trüben Freude am Frühling

Viele Beschwerden beim Ordnungsamt eingegangen

Hundehaufen trüben Freude am Frühling

Im städtischen Ordnungsamt häufen sich zurzeit die Beschwerden über Hundekot im Stadtgebiet. Daher appellieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.

Bürgerinnen und Bürger berichten über Spaziergänge, die aufgrund von Hundekot zu Hindernisläufen wurden. Die vermeintliche Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes zu entsorgen, gilt nicht für alle Halter. »Viele Hundebesitzer sind verantwortungsbewusst und haben bei ihren Spaziergängen immer eine Tüte dabei«, weiß Tobias Düpjohann vom Ordnungsamt. »Andere lassen die Haufen einfach auf Gehwegen oder Grünstreifen liegen, obwohl sie – neben dem Ärgernis für Spaziergänger – durch Keime und Krankheitserreger für Kinder und Tiere zur Gefahr werden können«. Er appelliert an alle Hundehalter, mit wenig Aufwand viel zur Sauberkeit der Stadt beitragen zu können und damit Konflikte mit verärgerten Spaziergängern zu vermeiden.

Weitere Hinweise
In Rheda-Wiedenbrück regelt die sogenannte »Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung  der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, welche Pflichten Hundehalter haben. So dürfen die Vierbeiner innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie im Flora-Westfalica- und im Schlosspark nur angeleint geführt werden. Von Spiel- und Bolzplätzen sind sie fern zu halten. Dass die Hinterlassenschaften des Hundes auf privaten Flächen beseitigt werden, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Für öffentliche Flächen und Anlagen ist es darüber hinaus sogar eine Pflicht, die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung verankert ist. Die Mitarbeiter des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt haben bei ihren Außendiensten auch ein Auge auf die Hundehalter. Übertretungen können eine Verwarnung oder im Wiederholungsfall ein teures Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeld nach sich ziehen.

»Die Hundehalter sollten daher auf die Hundekotbeutel zurückgreifen, die kostenlos an mehreren Beutelspendern im Stadtgebiet zur Verfügung stehen und im Rathaus ausgegeben werden«, erklärt Tobias Düpjohann. Die Beutel müssen im Anschluss natürlich im Mülleimer und nicht in der Natur entsorgt werden. Das Wegwerfen von Unrat kann ebenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Für weitere Informationen steht der Fachbereich öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt telefonisch unter 05242 963 230 zur Verfügung.

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