8. April 2019 / Allgemeines

Gartenabfälle gehören nicht in die Landschaft

Der Kreis Gütersloh informiert

Schubkarrentäter

Bild: Ein gestelltes Foto, aber typisch für den sogenannten Schubkarrentäter – eben mal schnell mit der Karre in den Wald.

Frühling heißt für Hobbygärtner wieder,  Bäume und Sträucher schneiden, abgestorbene Stauden kappen,  aufräumen in Blumen- und Gemüsebeeten oder Laub zusammen haken. Da fallen kurzzeitig große Mengen Gartenabfälle an. Doch wohin damit? Mit dem Flyer‚Tatort Natur – Gartenabfälle gehören nicht in die Landschaft!‘  wollen der Kreis Gütersloh und die Kommunen Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, ihre Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Dieser wird ergänzt durch dazu passende Informationsschilder. Sie wurden in vielen Kommunen an Standorten aufgestellt, wo es bereits illegale Ablagerungen gab. Im letzten Herbst berichteten wir über eine gemeinsame Aktion mit der Gemeinde Steinhagen. Der Flyer gibt auch Tipps zur legalen und effektiven Kompostierung von Gartenabfällen. Er ist zu finden auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh unter Umwelt – Boden und Abfall (www.kreis-guetersloh.de).

Größere Mengen, die aufgrund ihrer Menge nicht im eigenen Garten kompostiert oder nicht über die Komposttonne entsorgt werden können, sind beim Kompostwerk Gütersloh oder den Entsorgungspunkt der GEG (www.geg-gt.de) oder der Gemeinden gegen Entgelt anzuliefern.

»Das Abladen des organischen Mülls kann für verschiedene Probleme in der Natur sorgen«, erklärt Wolfgang Schulze von der Abteilung Umwelt des Kreises. Asseln, Regenwürmer, Springschwänze, Bodenmilben, Pilze und Bakterien, die sogenannte zersetzende Gesellschaft der Kleinlebewesen, sind auf solche organischen Massen in der freien Landschaft nicht eingestellt. »Überfluss gibt es in der Natur nicht – außer wenn Menschen nachhelfen«, so Schulze weiter. Außerdem können aus Samen oder nicht abgestorbenen Pflanzenteilen in der freien Landschaft zusätzliche fremde Pflanzen sich ausbreiten. Diese verfälschen oder verdrängen sogar die heimische Flora. Wegen fehlender natürlicher Fressfeinde können sich diese Arten schnell ausbreiten. Dies kann eine Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt sein. Um die Ausbreitung der fremden Pflanzen dann zu stoppen bedarf es viel Geld und Arbeit.

Zusätzlich funktionieren die natürlichen Verrottungsprozesse der abgestorbenen Pflanzen bei den abgelagerten Gartenabfällen nicht: Die Mengen sind zu groß, das Material liegt verdichtet auf dem Boden, es fehlt Luft und damit Sauerstoff für die Bodenlebewesen. Oftmals ist der Wassergehalt entweder zu niedrig oder zu hoch. Das Milieu ist für Regenwürmer, Kellerasseln, Milben, Insektenlarven unbefriedigend. Im Extremfall sterben die Bodenlebewesen unter den Gartenabfallmengen ab. Bedenklich ist auch, dass Sickersäfte aus den Pflanzenresten das Grundwasser schädigen können. Im Kreis Gütersloh sind Sandböden weit verbreitet. In dem lockeren Bodengefüge gelangen Flüssigkeiten schnell zum Grundwasser.

Es gibt also gute Gründe, den Bioabfall nicht einfach an der nächsten Böschung oder am Waldrand abzuladen. Sie schädigen die schon in Schieflage geratene biologische Vielfalt noch mehr.

Außerdem bedeuten die Abfälle in der Natur mehr Arbeit für die kommunalen Bauhöfe, die die Pflanzenreste dann einsammeln und entsorgen müssen. Das illegale Entsorgen von Gartenabfällen ist kein Kavaliersdelikt und wird mit einem Bußgeld bestraft. Jedes Jahr geben die Kommunen tausende von Euro für das Einsammeln illegaler Abfälle inklusive der Gartenabfälle und das Reinigen von Wertstoffcontainerstandorten aus. Letztendlich bezahlt jeder Bürger dieses nichtsolidarische Verhalten mit seinen Abfallgebühren.

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