»Eine der häufigsten Fragen, die uns bei unseren Radfahrkontrollen gestellt wird, ist folgende: Darf ich auf dem Fahrrad mit Kopfhörern fahren und Musik hören?
Die Antwort lautet klassisch: Jein!
Der §23 StVO fordert von Fahrzeugführern freie Sicht und Gehör. Zunächst einmal geht es um folgende Frage: Wer ist Fahrzeugführer? Der Fahrzeugführer ist diejenige Person, die ein Gerät zur Fortbewegung, also ein Fahrzeug (auch ein Fahrrad oder Pedelec), bewusst lenkt oder steuert, also führt.
Die Norm fordert, dass Martinshörner, fremde Fahrgeräusche wie etwa ein heranfahrendes Auto oder ein klingelnder Fahrradfahrer etc. durch die Fahrzeugführer jederzeit wahrgenommen werden müssen. Das ist mit voll aufgedrehter musikalischer Beschallung kaum möglich! Dem Gesetz nach, ist leises Hören von Musik und Co. während der Fahrt auf dem Rad erlaubt. Die Grenze können aber nur Sie ziehen und erkennen! Letztendlich geht es ja auch um Ihre eigene Gefährdung...
Unser polizeilicher Rat kann nur folgender sein: Schalten Sie während der Fahrt die Musik aus und konzentrieren sich auf den Straßenverkehr – zu Ihrer eigenen Sicherheit und nicht nur, um ein Verwarngeld zu umgehen!«
Darf man auf dem Rad Musik hören?
Aktion Radschlag – die Polizei Gütersloh informiert
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