3. September 2020 / Aktueller Hinweis

Wahlen zum Integrationsrat

Am 13. September

von TW

Wenn am 13.09. viele Bürger und Bürgerinnen zur Kommunalwahl gehen, um ihre Stimme abzugeben, findet gleichzeitig noch eine sehr wichtige Wahl statt. Es ist die Wahl zum Integratonsrat.

Dieser Rat darf von allen Ausländerinnen und Ausländern sowie Staatenlosen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und mindestens seit dem 28. August 2020 in Rheda-Wiedenbrück ihren Hauptwohnsitz haben, gewählt werden

Auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, die eine zusätzliche ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, oder die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben, sind wahlberechtigt.

Pressemitteilung der Stadt Rheda-Wiedenbrück:
Zeitgleich zur Kommunalwahl am 13. September 2020 wird auch der Integrationsrat gewählt. Dieser Rat bietet vielen Menschen mit ausländischen Wurzeln eine Möglichkeit, sich politisch in ihrer Stadt zu beteiligen. 

Deshalb ist es Bürgermeister Theo Mettenborg ein besonderes Anliegen, dass möglichst viele Wahlberechtigte zur Wahl gehen, damit auch die Migranten in Rheda-Wiedenbrück sich einbringen können, was zudem zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Kulturen beiträgt. Themen wie die Förderung der Arbeit von Migrantenorganisationen, Verbesserung der Lebenssituation von Geflüchteten, Verbesserung der Situation von Migranten, die zur Arbeitsaufnahme hier herkommen, Interkulturelle Schulen und Kindertageseinrichtungen und vor allem die Gleichbehandlung aller Menschen in der Kommune stehen auf der Agenda des Integrationsrates.

Besonders glücklich ist der Integrationsbeauftragte Ernst Jürgen Michaelis darüber, dass aus vielen Bevölkerungsgruppen Kandidaten gefunden werden konnten. Türkische, syrische, deutsche, rumänische und afghanische Staatsangehörige stellen sich zur Wahl. Einige von ihnen haben persönlich erfahren, wie es ist, wenn man als Fremder her kommt um zu arbeiten. Sie möchten anderen Menschen in dieser Situation hilfreich zur Seite stehen.

Den Integrationsrat wählen alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlose, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und mindestens seit dem 28. August 2020 in Rheda-Wiedenbrück ihren Hauptwohnsitz haben. Wahlberechtigt sind aber auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, die eine zusätzliche ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, oder die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben.

Auf verschiedenen Infoständen stellen sich die Kandidaten vor und bekommen die Möglichkeit, für sich und ihre Sache zu werben. Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden organisatorische Hilfestellung leisten.

Die Termine: 29. August von 9-12 Uhr, Wochenmarkt Rheda; 31. August 15–18 Uhr Reker/Rathaus Rheda; 2. September 9–12 Uhr, Wochenmarkt Rheda; 4. September 15–18 Uhr, Adenauerplatz Wiedenbrück; 5. September 2020, 9–12 Uhr, Wochenmarkt Wiedenbrück; 8. September 9–12 Uhr, Wochenmarkt Wiedenbrück; 10. September 12–16 Uhr, Ünlü-Markt Rheda (Hauptstraße).

„Jede Stimme zählt. Machen Sie mit!“, appelliert der Bürgermeister an die Wahlberechtigten.

Nähere Infos gibt es zudem auf der Homepage unter https://www.rheda-wiedenbrueck.de/leben-in-rheda-wiedenbrueck/gesellschaft-soziales/integration/integrationsrat/ sowie  auf der eigenen Homepage des Integrationsrates https://www.integrationsrat-rhwd.de/

Foto: Zahlreiche Kandidaten aus verschiedenen Nationen haben sich bereit erklärt, für den Integrationsrat zu kandidieren. Am 13. September 2020 wird der Integrationsrat gewählt. Integrationsbeauftragter Ernst Jürgen Michaelis und Bürgermeister Theo Mettenborg hoffen auf eine gute Wahlbeteiligung, damit sich alle in Rheda-Wiedenbrück lebenden Menschen politisch beteiligen können.

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