27. April 2020 / Aktueller Hinweis

Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft

Drastische Bußgelder

Ab Morgen, 28.04.2020, drohen bei Verstößen im Straßenverkehr drastische Bußgelder. Für Autofahrer gelten strengere Regeln zum Schutz der Fahrradfahrer. Die aktuellen Regelungen zu Verstößen werden in der sogenannten Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt.

Je nach Vergehen und Schwere des Verstoßes erwarten die Kraftfahrer in Deutschland Bußgelder und temporäre Fahrverbote. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung von roten Ampel oder Verstöße gegen das Halteverbot sind Beispiele für Fehlverhalten laut des Bußgeldkataloges 2020. Geringere Verstöße bei der Geschwindigkeit werden neuerdings sogar doppelt so teuer wie zuvor.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

-Bis 10 km/h – 30 Euro (vorher 15 Euro)

-11 bis 15 km/h – 50 Euro (vorher 25 Euro)

-16 bis 20 km/h – 70 Euro (vorher 35 Euro)

-21 bis 25 km/h – 80 Euro + 1 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot

-26 bis 30 km/h – 100 Euro plus 1 Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot

-31 bis 40 km/h – 160 Euro + 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot

-41 bis 50 km/h – 200 Euro plus 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot

-51 bis 60 km/h – 280 Euro plus 2 Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot

-61 bis 70 km/h – 480 Euro plus 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot

-Über 70 km/h – 680 Euro plus 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot

Sollte ein Kraftfahrer 21 km/h über dem Limit liegen, wird hierfür ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Das ist neu, denn in der vorherigen Version des Bußgeldkataloges trat dieser Fall erst ein, wenn man diesen Verstoß zweimal innerhalb von 12 Monaten begangen hatte.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

-Bis 10 km/h – 20 Euro (vorher 10 Euro)

-11 bis 15 km/h –40 Euro (vorher 20 Euro)

-16 bis 20 km/h – 60 Euro (vorher 30 Euro)

-21 bis 25 km/h – 70 Euro plus 1 Punkt

-26 bis 31 km/h – 80 Euro plus 1 Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot

-31 bis 40 km/h –120 Euro plus 1 Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot

-41 bis 50 km/h – 160 Euro plus 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot

-51 bis 60 km/h – 240 Euro plus 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot

-61 bis 70 km/h – 440 Euro plus 2 Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot

-Über 70 km/h – 600 Euro plus 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot

Blitzer-App:
Wer während der Fahrt eine Blutzer-App nutzt, um sich über eventuelle Kontrollen zu informieren, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Parkverbot und Umweltzone:
Wer falsch parkt muss in Zukunft teilweise deutlich mehr Strafe zahlen. Neben höheren Bußgeldern erwarten die Kraftfahrer in einzelnen Fällen sogar Punkte, wo es zuvor noch bei einer reinen Geldstrafe blieb.

-In "zweiter Reihe" mit Behinderung geparkt – 80 Euro plus 1 Punkt (vorher 25 Euro)

-In einer Feuerwehrzufahrt – 55 Euro (vorher 35 Euro)

-Unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt – 55 Euro (vorher 35 Euro)

-Unzulässiges Befahren einer Umweltzone – 100 Euro (vorher 80 Euro)

Rettungsgasse:
Wer unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge durchfährt muss bis zu 320 Euro zahlen und erhält einenonat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Bildet man erst gar keine Rettungsgasse, so werden 200 EuroBußgeldfällig und zwei Punkte kommen auf das Konto im Flensburger Fahreignungsregister. In Zukunft kommt hier ebenfalls ein Monat Fahrverbot hinzu.

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