13. Januar 2022 / Aktueller Hinweis

Neue Zugangsregelungen in der Stadtverwaltung

3G-Regelung

Angesichts der sehr dynamischen Infektionslage gilt ab sofort die 3G-Regelung für den Zugang zum Rathaus und den Nebenstellen der Stadtverwaltung. Dies dient der Reduzierung der Infektionsrisiken für Besucherinnen und Besucher sowie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung. 

Besucherinnen und Besucher müssen somit beim Betreten der Gebäude einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft oder von einer Coronaerkrankung genesen sind, die weniger als sechs Monate zurückliegt. Alternativ ist eine Bescheinigung über einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest bzw. einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen. Neben dem jeweiligen Nachweis ist zwingend ein Ausweisdokument bereitzuhalten.

Eine Übersicht der Testmöglichkeiten in der Umgebung ist auch auf der Homepage der Stadt verfügbar.

Weiterhin bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen weitestgehend telefonisch oder per E-Mail zu klären. Für die bloße Abgabe von Unterlagen kann der Briefkasten der Stadtverwaltung an der Treppe zum Haupteingang genutzt werden.

Sollte eine persönliche Vorsprache unumgänglich sein, wird im Vorfeld um Terminabsprache per Telefon oder E-Mail mit dem zuständigen Bereich gebeten. Damit können unnötige Wartezeiten vermieden bzw. verringert werden, was den Ablauf für alle Beteiligten erleichtert. Eine Übersicht der Ansprechpersonen findet sich auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik „Serviceportal“.

Die Termine sollten pünktlich – auch nicht zu früh – wahrgenommen werden. So lassen sich lange Schlangen vermeiden.

Quelle und Bild: ©Stadt Rheda-Wiedenbrück

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