30. Juli 2021 / Aktueller Hinweis

Kreis Gütersloh rückt in Inzidenzstufe 1

Inzidenz an acht Tagen in Folge über 10

Veröffentlicht am 30. Juli 2021 um 10:00 Uhr

Mit der gestrigen Inzidenz von 17,5 liegt der Kreis Gütersloh am achten Tag in Folge über 10 und rückt wieder in die Inzidenzstufe 1. Dies hat das Land gestern bestätigt. Damit gelten ab morgen, also ab Samstag, 31. Juli, wieder die Regeln der Stufe 1.
Wichtig: Bei allen Kontaktbeschränkungen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Die Inzidenzstufe 1 gilt bei einer stabilen Inzidenz zwischen 10 und 35.

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenzahlbegrenzungen für Personen aus fünf Haushalten erlaubt. Auch Treffen mit bis zu 100 Personen im öffentlichen Raum sind wieder erlaubt, allerdings ist dafür ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Ausgenommen von der Testpflicht sind dabei Kinder bis zum Schuleintritt. Geimpfte und Genesene dürfen dazu kommen. Hier sollte ein entsprechender Nachweis mit sich geführt werden.

Gastronomie: Wenn sowohl das Land NRW als auch der Kreis Gütersloh in der Inzidenzstufe 1 liegen kann auch die Innengastronomie ohne Testnachweis aufgesucht werden. 

Freizeit: Freibäder können ohne Test besucht werden. Diskotheken und Clubs dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen. Ein negativer Test ist Pflicht für den Besuch, auch die einfache Rückverfolgbarkeit der Gäste muss sichergestellt werden.

Sport: Kontaktsport ist sowohl außen als auch innen mit maximal 100 negativ getesteten Personen erlaubt und mit beliebig vielen Geimpften und Genesenen. Ein Testnachweis muss nicht erbracht werden, solange für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 oder 0 gilt.

Zu sportlichen Veranstaltungen im Freien können bis zu 25.000 Zuschauer kommen, dabei dürfen maximal 50 Prozent der Platzkapazität besetzt sein. Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein negativer Testnachweis erforderlich. Weiterhin sind fest zugewiesene Plätze, die Einhaltung des Mindestabstandes und die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit umzusetzen. Bei sportlichen Veranstaltungen im Innenbereich dürfen bis zu 1.000 Besucher zuschauen. Es ist aber maximal 33 Prozent der regulären Zuschauerkapazität zugelassen. Erforderlich sind negative Testnachweise und fest zugewiesene Plätze. Die Einhaltung des Mindestabstandes und die besondere Rückverfolgbarkeit sind sicherzustellen.

Für Kulturveranstaltungen gelten abgestufte Regelungen. Im Freien dürfen Veranstaltungen ohne Vorlage eines Tests mit bis zu 200 Personen durchgeführt werden. Dabei ist ein Sitzplan erforderlich und der Mindestabstand ist einzuhalten. Wird die Veranstaltung mit bis zu einschließlich 1.000 Personen geplant, ist zusätzlich ein Negativattest vorzulegen. Bei einer Veranstaltung für mehr als 1.000 Personen muss der Veranstalter vorher ein Hygienekonzept erstellen und genehmigen lassen.

Veranstaltungen im Innenbereich sind bis zu 1.000 Personen möglich. Hier gelten die Regelungen hinsichtlich Veranstaltungen im Freien für bis zu 1.000 Personen. Wenn auch für NRW die Inzidenzstufe 1 oder 0 gilt, können weitere Erleichterungen angenommen werden.

Private Veranstaltungen sind im Außenbereich mit bis zu 250 Gästen und Innen mit bis zu 100 Gästen erlaubt. Erforderlich ist ein negativer Testnachweis und die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit. Im Freien müssen keine Masken getragen werden. Die Maskenpflicht innen am Tisch entfällt, wenn ein Sitzplan besteht. Achtung: Hiermit sind keine Partys gemeint. Für diese gilt: Im Außenbereich dürfen bis zu 100 Personen, im Innenbereich bis zu 50 Leute ohne Maske und Abstand feiern. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis und die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen können Interessierte in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW nachlesen.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)

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