8. Januar 2022 / Aktueller Hinweis

Hallenbadbesuch nur mit 2G+

Zugang nur noch mit negativem Corona-Testergebnis

Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das städtische Hallenbad seit dem Jahreswechsel nur noch von immunisierten Personen besucht werden darf, die zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können.

Gemäß der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen nur getestete Personen eingelassen werden, die geimpft oder genesen sind UND über ein offiziell bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten nach den Ferien aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Bis zum Ferienende, also bis einschließlich 9. Januar 2022, müssen auch sie einen Test vorweisen.

Ansonsten gelten weiter die bisherigen Beschränkungen (Maskenpflicht bis zur Umkleide, Abstand halten, höchstens 86 Besucher gleichzeitig). Weitere Informationen unter www.rheda-wiedenbrueck.de/baeder. Dort informiert das Buchungssystem des Bades auch über die jeweils noch verfügbaren Zeitfenster und Plätze für Schwimmfreunde.

Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück

Bild: Pixabay / 12019

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