5. Mai 2021 / Aktuell

U60-Impfungen mit AstraZeneca

Impfzentrum Kreis Gütersloh

U60-Impfungen mit AstraZeneca
Veröffentlicht am 5. Mai 2021 um 09:15 Uhr

Seit Ende März sollen laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission unter 60-Jährige nicht mit AstraZeneca geimpft werden. Der Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Zweitimpfung in den Impfzentren mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen soll. Viele Personen bestehen allerdings nach ihrer Erstimpfung mit AstraZeneca auch auf die Zweitimpfung mit demselben Vektorimpfstoff. 

Um aus dem 16. Erlass vom 15. April zu zitieren: „Eine Wahlmöglichkeit – zwischen der Nutzung von AstraZeneca und BioNTech – für die Zweitimpfung nach einer AstraZeneca-Erstimpfung kann für Personen unter 60 Jahren in den Impfzentren grundsätzlich nicht eingeräumt werden.“ Das heißt: In der Regel werden U60-Impfwillige nur noch mit BioNTech geimpft.

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh bietet dennoch betroffenen Impflingen die Möglichkeit, sich nach Wunsch mit AstraZeneca zweitimpfen zu lassen. Diese Möglichkeit kann aber nur dann genutzt werden, wenn der Hausarzt nicht den Vektorimpfstoff verimpfen möchte.

Personen unter 60 Jahren, die sich entgegen der STIKO-Empfehlung mit AstraZeneca impfen lassen wollen, müssen sich aktiv beim Impfzentrum unter 05241 - 85 2960 melden und werden in eine Liste eingetragen. Daran orientiert sich die Impfstoffbestellung. „Wir werden hier im Impfzentrum einen Tag in der Woche bestimmen, wo diese Personengruppe mit AstraZeneca zum zweiten Mal geimpft wird“, so Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. „Nur nach individueller ärztlicher Aufklärung, einer unterschriebenen Einverständniserklärung und unter der Voraussetzung, dass das Impfzentrum ausreichend Impfstoff der Firma AstraZeneca erhält, können wir die Impfung vornehmen.“

Wer bei seiner Zweitimpfung den empfohlenen Impfstoff von BioNTech erhalten möchte, kann seine Termine online unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum einsehen. Diese Termine sind 12 Wochen nach der Erstimpfung terminiert und finden zur selben Uhrzeit statt. Eine gesonderte Terminvereinbarung ist für sie nicht notwendig.

Hinweis: Eine dritte Impfung nach der Hybridimpfung mit AstraZeneca und BioNTech ist laut der Ständigen Impfkommission nicht vorgesehen und wird nicht durchgeführt.

Quelle: Kreis Gütersloh

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