2. April 2023 / Aktuell

Stärkungspakt NRW: Auszahlungen von Mitteln in Rheda-Wiedenbrück

Soziale Einrichtungen sollen Unterstützung erhalten

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Auch in Rheda-Wiedenbrück sorgen sich viele Menschen um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Stadt Rheda-Wiedenbrück wurden daraus rund 170.000 Euro zugewiesen. 

Ab sofort können Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bis zum 10. April beim städtischen Fachbereich Soziales und Bürgerservice per E-Mail an soziales@rh-wd.de einen Antrag stellen. Hierzu ist der Bogen zur Bedarfsabfrage auszufüllen und per E-Mail an die Stadt Rheda-Wiedenbrück zu übersenden. Der Antrag und weitere Infos sind auf der städtischen Homepage unter www.rheda-wiedenbrueck.de zu finden.

Mit dem Geld aus dem Stärkungspakt sollen soziale Einrichtungen in der Stadt unterstützt werden. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Menschen, medizinische Versorgungsangebote für Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen. Voraussetzung ist, dass es sich bei den Antragstellenden um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.

Finanzierungsfähig sind u. a.: Krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten und krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote.

Förderfähig sind unter anderem Mehrausgaben für:

  • Die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken, Müllentsorgung).
  • Honorarausgaben und Personalaufwendungen für Fachkräfte (bspw. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter), die in den Einrichtungen helfen und die den Erhalt oder Ausbau von Maßnahmen möglich machen.
  • Die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien.

Nicht finanzierungsfähig sind insbesondere:

  • Personalausgaben, die unmittelbar mit der verwaltungsmäßigen Umsetzung der Unterstützungsleistungen zusammenhängen Administration des „Stärkungspaktes NRW“.
  • Beschaffungen, Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen (investive Ausgaben), die in aller Regel über einen längeren Zeitraum (über ein Jahr) genutzt und entsprechend der Vorschriften über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden können.
  • Nach aktuellen Vorgaben müssen die Mittel im Jahr 2023 Verwendung finden. Die Einrichtungen können Mehrausgaben aber auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2023) geltend machen. Kreisweit oder überregional agierende Akteurinnen und Akteure werden gebeten, einen Antrag beim Kreis Gütersloh zu stellen.

Weitere Informationen und Anträge zum Stärkungspakt NRW finden Sie hier. Darüber hinaus gehende Fragen richten Interessierte per E-Mail an soziales@rh-wd.de und werden im Anschluss vom städtischen Fachbereich Soziales und Bürgerservice kontaktiert.

Hier geht es zum Bogen der Bedarfsabfrage.

Hier gibt es weitere Informationen vom MAGS zum Stärkungspaket.

Quelle: ©Stadt Rheda-Wiedenbrück
Bild: ©unsplash.com/Christian Dubovan

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