19. November 2021 / Aktuell

Corona-Schutzmaßnahmen in der Stadthalle

3G-Regelung

Die Veranstaltungen in der Stadthalle Rheda-Wiedenbrück finden zurzeit unter der 3G-Regelung statt.
Ausnahme: Auf Wunsch der Künstler Ralph Ruthe und Philipp Fleiter gilt bei ihren Veranstaltungen die 2G-Regelung.

Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Ausnahme: Bei MILOW darf der Schnelltest maximal 6 Stunden alt sein.

Bei Sitzplatz-Veranstaltungen gilt Maskenpflicht. Am Platz dürfen diese abgenommen werden.
Bei Stehplatz-Veranstaltungen, wie MILOW, besteht nach der Einlasskontrolle keine Maskenpflicht mehr. Dafür darf der Schnelltest nur maximal 6 Stunden alt sein.

Um Wartezeiten am Einlass zu reduzieren, bittet die Stadthalle darum, das Ticket, den Nachweis (3G) und den Personalausweis bereit zu halten.

Quelle: ©Stadt Rheda-Wiedenbrück

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